Wichtige Information zur Unfallversicherung
Liebe Mitgliedsvereine der RKK,
die Rheinischen Karnevals-Korporationen e.V. freuen sich, Ihnen mitzuteilen zu können, dass hinsichtlich der Gruppen-Unfallversicherung ab sofort eine zeitlich begrenzte Erweiterung der Versicherungsbedingungen vereinbart werden konnte. Im Folgenden der genaue Wortlaut der HDI-Versicherung;
In Ergänzung zu den bestehenden Vertragsbedingungen besteht im Rahmen der Unfallversicherung nunmehr für die versicherten Personen auch Versicherungsschutz
- im häuslichen Bereich bei der Durchführung von „Onlinetrainings“ bzw. „Online-Tanzkurse“, soweit diese als Ersatztätigkeiten aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) von RKK-Mitgliedsvereinen organisiert werden.
Diese befristete Erweiterung der Vertragsbedingungen gilt bis zum 30. April 2021!
Wir freuen uns, Ihnen diese Erweiterung ohne zusätzlichen Kostenbeitrag anbieten zu können.